| Krankenfahrten auch mit Treppensteiger und Rollstuhlplatz - Zugelassen bei allen Krankenkassen |
||
|
Ab dem 01.01.2004 werden ambulante Krankenfahrten von den Krankenkassen nicht mehr übernommen. In Ausnahmefällen und nach vorheriger Genehmigung werden sie jedoch von den Krankenkassen bezahlt. Der Eigenanteil muß bis zur Befreiungsgrenze bezahlt wer-den. |
||
| Ambulante Krankenfahrten z.B. zur/zum | ||
| - Dialyse - Bestrahlungen - Chemotherapie - Nachuntersuchungen |
- Krankengymnastik - Facharzt - Hausarzt - etc. |
|
|
Stationäre Krankenfahrten |
||
| bei Fahrten bis 50 Euro bei Fahrten von 50 - 99,99 Euro bei Fahrten ab 100 Euro |
Eigenanteil 5 Euro Eigenanteil 10% des Fahrpreises Eigenanteil 10 Euro |
|
| Für weitere Fragen stehen Ihnen die einzelnen Taxi-unternehmer gerne zur Verfügung. | ||